Der Gästeführer plant, organisiert und begleitet die Gäste auf der vereinbarten Tour, tritt jedoch nicht als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes (§§ 651 ff.BGB) auf. Vertragspartner bei Gästeführungen sind im Sinne eines Dienstleistungsvertrages der Auftraggeber und der Gästeführer.
Der Auftaggeber erhält eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (e-mail), die Einzelheiten der jeweiligen Führung, u.a. Termin, Treffpunkt, Gästeführerhonorar, Streckenführung u. drgl. beinhaltet.Damit gilt die Führung als gebucht.
Der Gästeführer verpflichtet sich, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem Gästeführer frei, länger zu warten oder die Führung bei vollem Honorar zu stornieren.
Leistungen, die bei Dritten für die Gruppe bestellt wurden, müssen entsprechend der dem Gästeführer gemeldeten Personenzahl in jedem Fall gezahlt werden, sofern der Dritte die Bezahlung verlangt.
Eine kostenlose Stornierung der Führung ist 2 Tage vor Beginn möglich. Danach ist der halbe Preis der Führung zu bezahlen. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung in bar am Ende der Führung.
Bei kurzfristig eintretender starker Wetterverschlechterung kann die Führung von beiden Seiten ersatzlos oder zu einem Ersatztermin storniert werden.
Aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse können Streckenführungen und einzelne Programmpunkte kurzfristig geändert werden. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Haftungsausschluss: der Gästeführer haftet nicht bei Unfällen, Schäden oder Verlust von Gegenständen.
Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese AGB mit Auftragserteilung an. Es gilt die Salvatorische Klausel für die Vereinbarung.